Am 18. März sind Kirchenvorstandswahlen: In allen Evangelischen Kirchengemeinden Niedersachsens werden für die nächsten sechs Jahre Kirchenvorsteher gewählt. Was macht ein Kirchenvorstand? Warum ist der Kirchenvorstand wichtig? Wer darf wählen und wie wird gewählt? Antworten zu den wichtigsten Fragen zur Wahl am 18. März gibt Superintendent Dirk Jäger. Er sagt: "Mit der Wahl entscheiden die Kirchenmitglieder ganz direkt, wer ihre Gemeinde leiten soll." Die Kandidaten für den Kirchenvorstand werden in jeder Kirchengemeinde im Gemeindebrief oder auf der Internet-Seite veröffentlicht. Und sie stellen sich auch persönlich vor, in den meisten Gemeinden geschieht dies am Sonntag, 4. März, in oder nach dem Gottesdienst um zehn Uhr. In der Martin-Luther-Kirchengemeinde in Holm-Seppensen findet die Vorstellung bereits am Sonntag, 26. Februar, statt.
Was macht der Kirchenvorstand?
Dirk Jäger: Die Leitung der Gemeinde liegt nicht allein bei der Pastorin oder dem Pastoren, sondern der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde gemeinsam mit dem Pfarramt. In regelmäßigen Sitzungen entscheiden sie über die Schwerpunkte des Gemeindelebens. Wofür wird das Geld der Gemeinde eingesetzt, wie können Spenden eingeworben werden, wie soll der Konfirmandenunterricht oder die Jugendarbeit zukünfig aussehen? Wollen wir Taizé-Gottesdienste, Abend- oder Jugendgottesdienste einführen? Dies sind nur einige Fragen, die im Kirchenvorstand entschieden werden. Zudem hat der Kirchenvorstand auch die Verantwortung für die Mitarbeiter. Und er entscheidet über Baumaßnahmen in der Gemeinde.
Warum ist der Kirchenvorstand wichtig?
Dirk Jäger: Der Kirchenvorstand trifft Grundentscheidungen für die Entwicklung einer Gemeinde. Es geht um theologische, finanzielle und personelle Entscheidungen und insbesondere um strategische und konzeptionelle Festlegungen für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde.
Wer darf wählen und wie wird gewählt?
Dirk Jäger: Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, am Wahltag der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind. In diesen Tagen erhalten alle Kirchenmitglieder eine Wahlbenachrichtigung, auf dem der Ort des Wahllokals genannt ist. Zumeist ist es das Gemeindehaus der Kirchengemeinde. Dort kann man am 18. März nach dem Gottesdienst bis gegen 18 Uhr seine Stimme abgeben. Wer per Briefwahl wählen möchte, kann mit der Karte auch die Briefwahl beantragen.
Die Wahl ist für jede Kirchengemeinde sehr wichtig: "Mit ihrer Stimme unterstützen die Kirchenmitglieder engagierte Frauen und Männer, die für den Kirchenvorstand kandidieren und sie entscheiden ganz direkt über die Zukunft ihrer Gemeinde", so Superintendent Dirk Jäger.
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